Auflassung - ist der juristische Ausdruck für den Immobilienkauf / -verkauf.
Auflassungsvormerkung - eine Vormerkung beim Grundbuchamt, wobei der Name und die Adresse des Käufers dem Amt mitgeteilt werden; damit wird das Grundbuch zu Gunsten dieser Käufer 'geschlossen' und der Grundbesitz kann nicht mehr an jemand anderen verkauft werden. |